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Natursteine vergleichen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen ("AGB")

1. Anwendbarkeit und Umfang

Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Reiss & Reber, Garten - und Landschaftsbau AG, (nachfolgend "Reiss & Reber AG" oder "wir" genannt) und dem Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Sie" genannt).

Reiss und Reber AG ist auch Betreiberin der Webseiten www.gartenspezialist.ch und www.steinspezialist.ch, auf welche wir regelmässig Informationen über unsere Dienstleistungen und unsere Natursteinsammlung publizieren. Fragen können jederzeit an folgende Adresse gerichtet werden:

Reiss & Reber

Garten - und Landschaftsbau AG

Alte Mühlackerstrasse 25, 8046 Zürich

Telefon +41 44 371 77 66

E-Mail: info@gartenspezialist.ch

Diese AGB gelten als integrierender Bestandteil jeder verbindlichen Bestellung und sind daher für jede Lieferung massgebend. Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Die Reiss & Reber AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.

Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine verbindliche Bestellung machen. Durch die verbindliche Bestellung unserer Produkte erklären Sie sich, mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden und dass Sie befugt sind, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen und mindestens 18 Jahre alt sind.

2. Angebot und Abschluss eines Kaufvertrages

Sämtliche Darstellungen und Angebote unserer Produkte auf Webseiten, in Katalogen, Prospekten etc. sind freibleibend und unverbindlich. Die Reiss & Reber AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Produkte selbst wie auch die Inhalte, wie z.B. Bilder, Sortiment, Preise und die Beschreibungen zu den Produkten, jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Abbildungen, Bilder, Broschüren, Werbung und andere Informationen im Zusammenhang mit unseren Produkten dienen lediglich zu Informationszwecken und sind für die Reiss & Reber AG nicht bindend.

Reiss & Reber AG ist nur an Angebote gebunden, die direkt an den Kunden gerichtet sind. Verbindliche Angebote erfolgen immer schriftlich und sind 20 Tage gültig. Der Zwischenverkauf ist ausdrücklich vorbehalten.

Mit der Annahme unseres Angebotes/Offerte durch den Kunden wird die Bestellung für den Kunden verbindlich und es entsteht ein verbindlicher Kauf- und Lieferungsvertrag zwischen der Reiss & Reber AG und dem Kunden.

Jeder kommerzielle Vertrieb oder Weiterverkauf unserer Produkte ist strengstens untersagt.

3. Verfügbarkeit und Leistungsvorbehalt für nicht lieferbare Produkte

Alle Informationen über die Verfügbarkeit oder die Lieferung eines Produkts sind vorläufige Informationen und ungefähre Richtwerte. Sie stellen keine verbindlichen oder garantierten Liefertermine dar. Eine Haftung für nicht verfügbare Produkte oder für Verzögerungen bei der Lieferung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Unsere Produkte sind verfügbar, solange die Vorräte reichen. Wenn die Reiss & Reber AG bei der Bearbeitung der Bestellung feststellt, dass die vom Kunden bestellten Produkte nicht verfügbar sind, werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren. In diesem Fall kommt ein Vertrag über die nicht lieferbaren Produkte nicht zustande, da die bestellten Produkte nicht geliefert werden können. Diesfalls behalten wir uns vor, Ihnen einen Vorschlag für eine Ersatzlieferung zu machen.

4. Preise

Die Preise verstehen sich als Netto-Preise ab unserem Lager exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.) und auf geeignetes Transportmittel beispielsweise mittels Pneulader oder Gabelstapler, aufgeladen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Bei Handauflad hat der Kunde genügend Personen zu organisieren.

Die Reiss & Reber AG behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Die Produkte werden auf der Grundlage der geltenden Preise zum Zeitpunkt der Abgabe des verbindlichen Angebotes durch den Kunden verrechnet.

5. Lieferungen, Transport, Ablad und Verpackung

Allfällige Kosten für Transport mit oder ohne Ablad sind in den Preisen nicht eingeschlossen. Sofern die Reiss & Reber AG die Ware franko zustellt, hat der Kunde eine gute Baustellenzufahrt zu gewährleisten (in der Regel wird mit grossen 5 Achs-LKW’s zugestellt). Die Zufahrt muss befestigt und die Abladestelle eben sein. Die Zufahrt muss gesetzlich für 40 Tonnen Fahrzeuge erlaubt sein. (Steine aus dem Ausland werden mit 40 Tonnen LKW geliefert). Ist die Baustelle nicht befahrbar oder infolge schlechter Witterung (Schnee, Eis, Regen etc.) nicht zugänglich, trägt der Kunde die Mehrkosten.

Die Ware wird durch den Kunden abgeladen (Gebinde bis 2 t), sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die im Preis inbegriffene Abladezeit beträgt maximal 15 Minuten. Beim Überschreiten der Abladezeit von 15 Minuten, beispielsweise weil der Kunde mehrere Abladeorte wünscht, werden die Kosten der weiteren Fahrzeugwartezeit dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Verpackung ist inbegriffen, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde.

Bei Nutzung von EURO-Paletten sind diese dem Transportunternehmen sofort oder spätestens innert 14 Tagen franko zurückzugeben, anderenfalls CHF 20.00 in Rechnung gestellt werden müssen. Einwegpaletten und Verschläge sind in der Regel im Preis inbegriffen. Sie werden nicht vergütet und müssen durch den Kunden ordnungsgemäss entsorgt werden. Pflasterstein-Säcke und – Kisten werden dem Kunden verrechnet.

Der Ablad erfolgt auf Rechnung des Kunden. Wartezeiten werden zusätzlich verrechnet. Bei ungenügenden Zufahrtswegen bestimmt der Chauffeur den Abladeort. Bei Ablad mit Kranwagen hat der Kunde die notwendige Mithilfe zu stellen.

6. Lieferfristen

Lieferfristen sind ungefähre Angaben und unverbindlich. Wir setzen alles daran, die Lieferfristen einzuhalten. In Fällen höherer Gewalt (wie bspw. Betriebsstörungen, Rohmaterialmangel, widrige Witterungsbedingungen, Transporthindernissen, Epidemien, Pandemien etc.) ist die Reiss & Reber AG berechtigt, die Lieferfrist zu verlängern oder die Lieferung zu stornieren. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferungen oder Stornierungen sind ausgeschlossen. Für Lieferungen ab Lager bleibt der Zwischenverkauf vorbehalten.

7. Nutzen und Gefahr

Alle Lieferungen inklusive Ablad der Ware erfolgen auf Nutzen und Gefahr des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch für Franko Lieferungen. Der Kunde hat die Ware bei Ankunft auf Transportschäden zu überprüfen und nötigenfalls ein auch vom Fahrer unterzeichnetes Protokoll aufzunehmen (vgl. nachfolgender Punkt 10). Beim Transport durch einen Dritten, ist das Transportunternehmen für den Schaden verantwortlich zu machen und Reiss & Reber AG entsprechend zu informieren. Versicherungen sind Sache des Kunden.

8. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Allfällige Bankspesen jeglicher Art gehen zu Lasten des Kunden. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch und ohne besondere Mahnung in Verzug. Sämtliche Guthaben werden ohne Rücksicht auf Termine ohne weiteres fällig. Allfällig erteilte Vergünstigungen, Rabatte, etc. fallen wirkungslos dahin.

Die Reiss & Reber AG ist berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu handelsüblichen Konditionen und weitere mit dem Inkasso verbundene Kosten zu verrechnen. Die Reiss & Reber AG ist zudem berechtigt, bei Verzug des Kunden weitere Lieferungen zurückzubehalten, bis die Zahlung erfolgt ist. Leistet der Kunde keine Zahlung, kann die Reiss & Reber AG vom Vertrag zurücktreten.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Reiss & Reber AG bleibt Eigentümerin der gelieferten Produkte, bis die Leistungen vollständig bezahlt wurden. Darüber hinaus ist sie ermächtigt, die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in das öffentliche Register beim Betreibungsamt auf Kosten des Kunden einseitig zu veranlassen. Jede weitere Verfügung über die Ware bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Reiss & Reber AG.

Gewährleistung / Mängelrüge / Reklamationen

Der Kunde hat die Ware bei Abholung bzw. bei Lieferung unverzüglich auf die Qualität des Materials und Mengen zu überprüfen. Fehler oder Beschädigungen sind der Reiss & Reber AG unmittelbar nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von [7] Tagen zu melden und durch den Kunden zu beweisen. Mängel, die bei einer ordnungsgemässen Untersuchung nicht entdeckt werden konnten und erst später auftreten, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Wenn der Kunde den Mangel nicht prüft oder innert der angegebenen Frist nicht anzeigt, gilt die Ware als genehmigt und der Kunde ist nicht mehr berechtigt, Ansprüche gegen die Reiss & Reber AG geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach dem Obligationenrecht. Beanstandete Lieferungen dürfen nicht versetzt oder entsorgt werden. Erfordern erhebliche Mängel die Rücknahme ganzer Lieferungen, so hat die Mängelrüge vor dem Auslad zu erfolgen.

Die Mängelrüge hat an folgende Adresse zu erfolgen:

Reiss & Reber

Garten - und Landschaftsbau AG

Alte Mühlackerstrasse 25, 8046 Zürich

Telefon +41 44 371 77 83

E-Mail: info@gartenspezialist.ch

 

Unter Angabe der folgenden Informationen: die Bestellnummer, der Kundenname, eine Fehlerbeschreibung und weitere hilfreichen Informationen, die den Mangel darlegen.

Weist der Kunde einen Sachmangel nach, so leistet die Reiss & Reber AG Ersatz in Form einer mängelfreien Ware. Weitere Ansprüche, insbesondere Minderung oder Ersatz von Schäden, die nicht in irgendwelcher Art an der gelieferten Ware selbst entstanden sind (z.B. Mangelfolgeschäden oder mittelbare Schäden wie bspw. entgangener Gewinn oder Vermögensschäden) sind ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Falle auf den Materialwert der fehlerhaften Lieferung begrenzt. Ein darüberhinausgehender Schadenersatzanspruch ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Die vorstehenden Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung gelten nicht bei einer durch die Reiss & Reber AG direkt verursachten, schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen, einschliesslich der Regelungen des Produktehaftpflichtgesetzes.

Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich oder ist diese fehlgeschlagen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Für die ersetzte Ware leistet die Reiss und Reber AG die gleiche Gewähr, wie für die ursprüngliche Leistung.

Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Rückbehalt an den fakturierten Beträgen zu machen.

Betrifft der Mangel einen Fabrikations- oder Materialfehler, leitet die Reiss & Reber AG die Mängelrüge an die Herstellerfirma weiter.

11. Ausnahmen von der Gewährleistungspflicht

11.1 Unsachgemässe Verwendung

Bei unsachgemässer Verwendung oder Behandlung, fehlerhafter Verarbeitung oder Montage durch den Kunden selber oder einen Dritten, bei natürlicher Abnützung, bei übermässiger Beanspruchung, bei Nichtbeachtung von Vorschriften, mangelhaften Bauarbeiten, bei ungeeignetem Baugrund und ähnlichen Fällen ist jede Gewährleistung und Haftung von Reiss & Reber AG ausgeschlossen.

Allfällige Struktur- und Farbeabweichungen sowie mögliche Ausblühungen oder Rostentwicklung gegenüber abgegebenen Mustern stellen keinen Sachmangel dar. Solche Abweichungen stellen naturbedingte Eigenheiten des Materials dar und müssen akzeptiert werden (vgl. Merkblatt NVS [Natursteinverband Schweiz] Januar 2011 (EN1468, EN12057, EN 12059).

11.2 Qualität

Die Schweizerischen Normen (VSS, SIA) gelten nur für Schweizer Material. Für ausländische Steine ist die handelsübliche Qualität massgebend, da diese nicht immer die Massanforderungen der VSS-Norm 640 485b erfüllen.

 

Besondere Eigenschaften eines Materials (z.B. Frostsicherheit) gelten nur als zugesichert, wenn die Reiss & Reber AG diese im Vertrag ausdrücklich bestätigt. Bei einigen Materialien (wie bspw. Splitt, Schotter, Dekorsteine und Mauersteine) ist wegen des langen Transportweges und des mehrmaligen Umladens ein gewisser Anteil gebrochener Steine resp. Schutt von bis zu maximal 5% zu akzeptieren. Massgebend ist die angegebene Ergiebigkeit (m2 per To).

11.3 Muster

Muster sollen, so weit als möglich, alle Merkmale und Eigenschaften der betreffenden Natursteinmaterialien aufweisen. Aufgrund der natürlichen Eigenschaften der Steine kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass das gelieferte Natursteinmaterial in Bezug auf Farbe, Struktur, Aderung usw. dem betreffenden Muster genau entspricht.

11.4 Eigenschaften Natursteinprodukte

Bei Natursteinprodukte können folgende Unterschiede in Eigenschaften auftreten:

Unterschiede in Farben, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Steines, Lager, Poren, offene Stellen, kleine Risse, Salzlöcher, Adern, Erzeinschlüsse (Oxidation), Roststellen usw. Diese Eigenschaften sind naturbedingt. Sie stellen keinen Sachmangel des Steins dar. Eine Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Unklarheiten ist der Kunde gebeten, sich vor dem Einbauen mit uns Kontakt aufzunehmen.

11.5 Fehlerhaftes Material

Fehlerhaftes Material (wie bspw. abgebrochene Ecken und Kanten, schräge Frässchnitte, falsche Masse usw.) muss vor dem Versetzen bemängelt werden (vgl. obiger Punkt 10). Nach dem Versetzen werden keine Beanstandungen mehr akzeptiert. Nicht sichtbare Flächen, Seiten und Kanten können bei Bodenplatten, Blockstufen, Stellriemen etc. abgebrochen oder unvollständig sein. Diese stellen keinen Sachmangel dar. Eine Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

11.6 Kalkstein

Kalksteine sind nicht absolut frostbeständig. Bei fachgerechter Anwendung können mögliche Schäden weitgehend vermieden werden. Bei den Mauer- und Quadersteinen lassen sich leichte frostbedingte Absprengungen nicht ausschliessen. Ebenfalls können bei einzelnen Steinen Risse entstehen. Das Lager ist immer liegend zu verlegen. Kalksteine verlieren durch Witterung und Umweltfaktoren die ursprüngliche Farbstruktur. Sie können ausbleichen oder grau bis schwarz werden. Ebenso ist das Material nicht tausalzbeständig. Bodenplatten aus Kalkstein müssen zwingend in Verlegsplitt und mit einer Drainage verlegt werden. Ferner ist für eine gute Entwässerung zu sorgen. Bei Boden- und Wandplatten im Innenbereich weisen wir darauf hin, dass diese nicht säureresistent sind. Diese müssen zwingend geschützt werden (z.B. durch eine für Kalkstein geeignete Imprägnierung), um einen optimalen Schutz zu gewährleisten.

11.7 Basalt

Bei Basalt handelt es sich um ein hartes Erstarrungsgestein. Die Eigenspannung dieses Gesteins kann dazu führen, dass materialbedingten Haarrissen in der Oberfläche entstehen. Haarrisse sind eine produkttypische Eigenschaft und keinen Sachmangel. Eine Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Basalt ist Säure empfindlich. Diese dürfen somit nicht mit säurehaltigen Reinigern behandelt werden, da sie ansonsten ausbleichen könnten.

11.8 Sandstein / Quarzit

Beide Materialien verfügen über raue, stark saugende Oberflächen. Diese natürliche Struktur kann verstärkt zu Verschmutzungen und Bildung von Moos führen, insbesondere an schattigen und von der Sonne abgewandten Stellen. Dies sind normale produkttypische Eigenschaften und keine Sachmängel und daher kein Grund zur Reklamation.

11.9 Findlinge

Wir verfügen über Findlinge und Felsen in vielen Materialien, mit Äderungen, Einschlüssen und Texturen. Eine Beanstandung wegen Abplatzungen und Frostschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

11.10 Reinigung / Pflege

Bei der Verwendung von Reinigungs- und Pflegeprodukten ist bei Natursteinen Vorsicht geboten. Die Wirksamkeit und Reaktion müssen vorgängig zwingend an einer verdeckten Stelle ausprobiert werden. Natursteine reagieren unterschiedlich und individuell auf Reinigung und Pflege. Eine Haftung aufgrund von Reinigungen, Imprägnierungen, Pflege, usw. wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beachten Sie die Anwendungsempfehlungen des jeweiligen Produktherstellers.

12. Einbau Verlegung

Die Verlegung der Natursteinplatten erfolgt mit dem vorgegebenen Abstand gemäss SIA Normen mittels Distanzhaltern (wie bspw. Fugen-T-Stücken oder Fugenkreuzen), um insbesondere die Entwässerung und Durchlüftung des Aufbaus sicherzustellen. Auf besonderen Wunsch des Kunden hin können die Natursteinplatten auch gestossen verlegt werden. Diesfalls sind die Abstände und die Fugen zwischen den Natursteinplatten viel kleiner, weshalb keinen Schutz gegen Entwässerung und Durchlüftung gewährleistet werden kann. Für allfällige daraus resultierende Schäden wird jegliche Haftung (inklusive Folgeschäden) ausgeschlossen.

13. Warenrücknahme

Zuviel bezogene Natursteine werden nach Möglichkeit zurückgenommen, sofern es Lagerartikel sind und sie sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Es werden nur ganze Paletten zurückgenommen, welche noch original verpackt sind. Einzelplatten, Sonderanfertigungen und Nicht-Lagerartikel können nicht zurückgenommen werden. Bei Rückgaben werden 20% des Preises für Spesen und Umtriebe abgezogen. Die Gutschrift wird zu gleichen Verkaufsbedingungen wie bei der Rechnung gestellt. Defekte Waren und Rückgabewert unter CHF 50.00 werden nicht vergütet.

14. Plan Arbeiten

Für alle Arbeiten nach Plan, sowie bei einer speziellen Bearbeitung, sind entsprechende Pläne einzureichen und Preise einzuholen. Bei vorgeschriebenen Mass- und Planarbeiten gelten entsprechende Zuschläge.

15. Aussortierung

Ein Aussortieren von Platten, Pflastersteine etc. sowohl nach Farbe, Dicke, Struktur und Grösse ist grundsätzlich nicht möglich.

16. Datenschutzerklärung

Die Reiss & Reber AG erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihrer Rechte und damit zusammenhängender Fragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche ebenfalls auf unsere Webseiten publiziert ist, welche integrierender Bestandteil dieser AGB bildet.

17. Urheberrecht

Die von uns veröffentlichten Informationen und verwendete Inhalte für Kataloge, Prospekte etc. sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von der Reiss & Reber AG oder des jeweiligen Rechteinhabers. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder jede andere Form der Verwertung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers. Die Reiss & Reber AG und der entsprechende Rechteinhaber behalten sich ausdrücklich alle diesbezüglichen Rechte vor.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.

Der Gerichtstand für natürliche Personen ist der Sitz der Reiss & Reber AG oder am Wohnsitz des Kunden. Für juristischen Personen gilt ausschliesslich der Sitz der Reiss & Reber AG als Gerichtstand.

Diese Bestimmungen gelten nur, soweit es keine zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates gibt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, welche diesen AGB vorgehen.

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